Mietbedingungen

Geschäftsbedingungen
Allgemeines:
Die Bedingungen des Vertrages gelten ausschliesslich, es sei denn, daß die Parteien zusätzlich noch etwas anderes schriftlich vereinbart haben.

Vorbestellung:
im Falle einer Vorbestellung (nur durch Mietvertrag) ist der vereinbarte Zeitpunkt einzuhalten. Geschieht dies nicht, so kann der Vermieter nach
Ablauf von drei Stunden über den Wagen anderweitig verfügen. Ist das vorbestellte Fahrzeug ohne Verschulden des Vermieters nicht einsatzfähig,
so entfallen die Vertragspflichten. Buchungen per Post werden nach Eingang entsprechend bearbeitet.
Vermieter:
Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pünktlich und in gutem Zustand zu übergeben. Sämtliche Fahrzeuge werden regelmäßig von Meisterhand überprüft und gewartet.
Der Vermieter Haftet nicht für Schäden des Mieters, gleich welcher Art, die auf ein Versagen des Fahrzeugs zurückzuführen sind, soweit er dieses Versagen nicht zu vertreten hat und soweit der Mangel nicht eine zugesicherte Eigenschaft betrifft.

Mieter:
Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken oder eine von ihm autorisierte Person lenken lassen. Der Mieter darf den Wagen nur im Umgang der Sorgfalt eines Eigentümers benutzen. Zu der vorbezeichneten Sorgfalt gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, die
Überwachung des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendruckes nach je 1000 km. Der Wagen darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge
benutzt und nicht über das zulässige Maß hinaus belastet werden. Der Wagen ist vom Mieter mit großer Sorgfalt gegen Diebstahl und Einbruch zu schützen. (Für Gepäck ist der Abschluß einer Reisegepäckversicherung zu empfehlen.) Überprüfen Sie auch Ihre Hausratversicherung !
Spätestens bei Fahrzeugabholung muß der Mieter eine Kaution von 650.-€ (350.-€, siehe Kaution) sowie den vollen Mietpreis in bar,
Master- oder Visa-Card begleichen. Keine Schecks! Überweisungen müssen spätestens eine Woche vor Abfahrt beim Vermieter eingehen.
Der Mieter haftet für Verstöße gegen Verkehrsregeln usw. im Straßenverkehr im In-und Ausland.

Bei Rücktritt (nur schriftlich)
Bei dem vom Mieter zu vertretenden Rücktritt vom Mietvertrag gelten folgende Regelungen: Bei Rücktritt zwischen Vertragsabschluß und
31 Tage vor Fahrzeugabholung müssen dem Mieter 15% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt ab dem 30. Tag vor
Fahrzeugabholung 45%, 1 Tag vor Fahrzeugabholung 60%. Günstige Reiserücktrittskosten-Versicherung möglich.
Diese Regelungen gelten nur dann nicht, wenn ohne Verlust für den Vermieter eine kurzfristige Weitervermietung erfolgen kann. Der Mieter
hat die Möglichkeit , nachzuweisen, daß im konkreten Fall die bei Rücktritt durch den Mieter dem Vermieter entstandenen Nachteile geringer
sind als die geltend gemachte Pauschale. Bei dem vom Vermieter zu vertretenden Rücktritt entstehen dem Mieter keinerlei Rücktrittskosten.

Mietdauer und Rückgabe:
Die Mietdauer bestimmt sich nach den jeweils vertraglich getroffenen Vereinbarungen. Verlängerungen der Mietdauer sind jeweils 48 Stunden
vor Ablauf der Mietzeit schriftlich oder telefonisch zu vereinbaren. Der Mieter verpflichtet sich da Fahrzeug, wie erhalten, nach Ablauf der Mietzeit ordnungsgemäß, vollgetankt und rechtzeitig zurückzugeben. Rückgabe ist möglich: Mo.-Sa. 10 -12 Uhr, Mo.- Fr. 14,30 – 17 Uhr, oder nach Absprache laut Mietvertrag. Nach Geschäftsschluß ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Bei verspäteter Rückgabe des Wagens hat der Mieter dem Vermieter den diesem wegen der Verspätung entstandenen, jeweils konkret zu berechnenden Verzugsschaden zu ersetzen, wenn der Verzug vom Mieter zu vertreten ist.
Für Schäden, die nach Ablauf der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

Verschleißreparaturen, Glas-,Frost- und Reifenschäden:
Verschleißreparaturen und die damit verbundenen Abschleppkosten und Einstellkosten, die vom Vermieter als solche anerkannt werden, oder als solche vom Mieter nachgewiesen werden, gehen zu Lasten des Vermieters bzw.des Schutzbriefes. Bei Auftreten von Schäden – gleich welcher Art – ist zur Durchführung der Reparatur telefonisch die Weisung des Vermieters einzuholen. Geschieht dies nicht, so trägt der Mieter die Kosten. Bei Schäden bis zu 60.-€ soll der Mieter diese sofort beheben.
Hierbei entstsndene Kosten werden nur gegen Beleg und Altteil zurückerstattet. Die Belege müssen den V A G Preisrichtlinien entsprechen.
Es werden nur Original-Rechnungen mit Briefkopf anerkannt. Bei Reifenschäden, die der Mieter (Fahrer) zu vertreten hat, trägt er die vollen Kosten. In jedem Ffall ist der Altreifen mitzubringen, sonst ist eine Erstattung nicht möglich.
Frostschäden und Glasschäden gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, daß diese letzteren von einer Versicherung getragen werden.

Verhalten des Mieters bei Schäden:
Bei beschädigungen des Fahrzeuges ist die nächste Telefonverbindung zur Benachrichtigung des Vermieters zu nutzen: Mo. – Sa. 10 bis 12 Uhr, Mo.- Fr. 14,30 bis 17 Uhr, übrige Zeit Anrufbeantworter besprechen. Den Anordnungen des Vermieters ist zur Schadensbegrenzumg Folge zu leisten.
Bei Verkehrsunfällen ist zusätzlich sofort die Polizei zu verständigen, deren Eintreffen am Unfallort abzuwarten und deren Anordnungen zu befolgen. Alle möglichen Beweismittel sind zu sichern. Zur Schuldfrage dürfen gegenüber anderen Beteiligten keine Erklärungen abgegeben werden, jedoch ist dem Vermieter gegenüber sofort eine verantwortliche, wahrheitsgemässe Darstellung zu geben – möglichst unter benennung von Zeugen.

Umfang der Haftung bei Schadenseintritt:
Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- sowie vollkaskoversichert, mit 650.-€ (350.-€) Selbstbeteiligung je Schaden und teilkaskoversichert mit 350.-€ (210.-€) je Schaden. Bei Glasschäden durch Kratzer und Steinschläge, sowie Einbruch beträgt die SB 350.-€ (210.-€) je Schaden.
(Reduzierung (nicht bei allen Fahrzeugen möglich) der SB = 35.-€). Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter mit 650.-€ (350.-€) Selbstbeteiligung (auch Haftpflichtschäden) zuzüglich Abschleppkosten und Mietausfall für die Dauer seiner Mietzeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Für Beschädigungen im oder am Fahrzeug, die der Mieter durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln zu vertreten hat, und die nicht durch eine Versicherungsleistung abgedeckt sind, haftet der Mieter. Bei unverschuldeten Unfällen kann die Selbstbeteiligung nur zurückerstattet werden, wenn der Unfallbericht des Vermieters vollständig ausgefüllt, die Schuldfrage endgültig geklärt ist und die gegnerische Versicherung bezahlt hat.

Euroschutzbrief:
Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrtantritt einen Euroschutzbrief (z.B. ADAC plus oder ACE) mit Rückholdienst zur Vermietstation abzuschließen. Er hat die Möglichkeit, diesen über den Vermieter (30.-€) abzuschließen. Dem Mieter werden beim Abschluß über den Vermieter die Versicherungsbedingungen des Roland- Euroschutzbriefes ausgehändigt. Schließt der Mieter einen Euroschutzbrief über den Vermieter ab, anerkennt er mit Übergabe der Versicherungsbedingungen deren Gültigkeit für die Dauer der Vertragszeit (Mietzeit).

Kaution:
Bei Fahrzeugübergabe ist eine Kaution in Höhe von 650.-€ (350.-€) mit rechtzeitiger Überweisung, in bar, Visa-oder Mastercard zu leisten. Keine Schecks!
Bei Schäden und Verstößen jeder Art wird diese bis zur Klärung einbehalten und eingelöst.

Endreinigung:
Für die Endreinigung des Mietfahrzeuges wird im voraus ein voller Tagessatz berechnet. Wird die Endreinigung (innen und aussen waschen,
saugen usw.) vom Mieter übernommen, wird der im voraus bezahlte Betrag für Reinigung zurückerstattet. Bei nicht gereinigter Toilette wird
zusätzlich ein Betrag von 50.-€ berechnet.
Das Fahrzeug ist in jedem Fall besenrein und ordentlich abzugeben.
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Reiserücktrittskosten-Versicherung, Preise und Bedingungen
Reiserücktritt – Kosten – Schutz

Schutz mit
Reisepreis 10% SB

bis € 250 19
bis € 500 24
bis € 750 30 Nur für Wohnmobile welche bei
bis € 1000 35 Autoverleih Gebauer
bis € 1500 39 gebucht wurden.
bis € 2000 49
bis € 2500 64
bis € 3000 79
bis € 3500 99
bis € 4000 129
bis € 5000 159
Prämien in Euro

Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise bzw. des Wohnmobiles, spätestens 14 Tage nach Buchung.
Innerhalb 20 Tage vor Abfahrt ist ein Abschluss nicht möglich.

1 Was ist abgesichert ?

> Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem Mietvertrag versichert.

2 Unter welchen Voraussetzungen werden die Stornokosten erstattet ?

Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die Versicherte Person selbst
oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

> Tod > Schwangerschaft
> schwere Unfallverletzung > erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten
> unerwartete schwere Erkrankung Person durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätz-
> unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit liche Straftat eines Dritten.
> Impfunverträglichkeit
> Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder der mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbe- dingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
> Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder der mitreisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.

2a Risikopersonen sind
> die Angehörigen der versicherten Person > diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder
> der Lebenspartner der versicherten Person pflegebedürftige Angehörige betreuen

> diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versicherthaben, und deren Angehörige.
> Haben mehr als 6 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikoperson.

3 Was muß die versicherte Person bei Eintritt eines unter 2 genannten Ereignisses unbeding unternehmen?
Die versicherte Person ist verpflichtet,
> die Reise unverzüglich nach Eintritt des Versicherungsfalles zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten,
> schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Verschlechterung einer Krankheit, Schwangerschaft und
Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, psychiatrische Erkrankungen durch Attest eines Facharztes
für Psychiatrie; bei Tod ist eine Sterbeurkunde vorzulegen
> bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben, bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine Bestätigung des
Arbeitsamtes über die Zustimmung zu der gebuchten Reise sowie den Aufhebungsbescheid des Arbeitsamtes als Nachweis für das neue Arbeitsverhältnis vorzulegen.

4 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person ?
Der Mieter trägt einen Selbstbehalt von 10 % der Stornokosten.